07-Die Fünf Säulen

DAS BEKENNTNIS – SCHAHÂDA

Die Schahâda ist das islamische Glaubensbekenntnis. Es lautet: „Es gibt keinen Gott außer Allah und Mu hammad ist sein Diener und Gesandter.“ Wer aus tie fer Überzeugung an dieses Bekenntnis glaubt und es ausspricht, gilt als Muslim.

DAS GEBET – SALÂH

Das Gebet ist die wichtigste Form der Anbetung Al lahs. Neben dem fünfmaligen täglichen Gebet gibt es das wöchentliche Freitagsgebet, die zwei Fest tagsgebete, das Totengebet und noch andere indivi duelle und gemeinschaftliche Gebete.

DIE SOZIALE ABGABE – ZAKAT

Die Zakat ist eine soziale Abgabe, die für jeden er wachsenen und finanziell gutgestellten Muslim ver pflichtend ist. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Einkommen, stellt aber nur einen kleinen Teil des Ge samteinkommens dar. Sie ist eine Pflichtabgabe, weil bedürftige Empfänger nach der islamischen Lehre ei nen Anspruch auf sie haben. Laut den Überlieferungen des Propheten Muhammad (s) reinigt die Zakat das Vermögen. Gleichzeitig sorgt sie für soziale Gerechtig keit, fördert Solidarität und beugt der Gleichgültigkeit gegenüber der Situation anderer Menschen vor.

DAS FASTEN IM RAMADAN – SAWM

Das Fasten im Monat Ramadan ist für jeden gesun den Muslim eine Pflicht, der die Pubertät erreicht hat. Im Ramadan fasten die Muslime vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang. Das Fasten ist ein Zeichen der Ergebenheit gegen über dem Schöpfer und hilft dem Menschen, Herr über sich selbst und seine Begierden zu werden.

DIE PILGERFAHRT – HADSCH

Der Hadsch ist eine Pflicht für jeden Muslim, der f inanziell und gesundheitlich in der Lage dazu ist. Diese Reise sollte mindestens einmal im Leben an getreten werden. Bei der Pilgerfahrt wird die Kaa ba in Mekka, aber üblichweise auch das Grab des Propheten in Medina besucht. Die Kaaba gilt als die erste Gebetsstätte der Erde.
„Der Islam wurde auf fünf Säulen errichtet: Die Bezeugung, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und dass Muhammad sein Diener und Ge sandter ist, das Gebet, die Abgabe der Zakat, das Fasten im Monat Ramadan und das Pilgern zum Haus Allahs. (Buhârî, Îmân, 34, 4)
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